Kanufahren-Pegnitz

Abgehakt: unsere diesjährige PSA-Prüfung

Eure Sicherheit bei unseren Outdoorerlebnissen steht für uns an erster Stelle, deshalb ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, den gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen unserer PSAgA gewissenhaft nachzukommen. Und das haben wir im Januar wieder einmal erfolgreich hinter uns gebracht. Ihr fragt euch, was es mit einer PSAgA überhaupt auf sich hat?

PSA Prüfung

PSAgA (Kat. 3) ist eine Abkürzung, die für "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" steht. Hierzu gehören sicherheitsrelevante Gegenstände wie Helme, Kletterseile, Karabiner, Gurte usw. Als PSAgA gilt jede Vorrichtung oder jedes Mittel, das dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden und das die Person gegen Risiken schützen soll, die ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit gefährden können.

Und da klingelt es bei euch nun sicherlich. Da wir mit euch geführte Klettersteigtouren sowohl in unseren Camps als auch für „jedermann“ durchführen und mit euch im Camp am Fels klettern gehen, brauchen wir natürlich eine ganze Menge entsprechender Schutzausrüstung. Bei unseren geführten Touren haben wir bis zu 30 Gäste unterschiedlichsten Alters und jeder muss von uns natürlich genau die Ausrüstung zur Verfügung gestellt bekommen, die seiner Größe und seinem Gewicht entspricht.

Für das Klettern am Klettersteig oder auch am Felsen wird allerhand benötigt:

  • Kletterhelme
  • jede Menge Seile
  • Karabiner
  • Klettersteigeinbindungen…

Die PSAgA muss stets den vorgegebenen technischen Voraussetzungen entsprechen und auch die jeweiligen Kennzeichnungen vorweisen. Das heißt zum Beispiel, dass alle PSAgA-Produkte Seriennummern aufweisen und die CE-Kennzeichnung tragen müssen. Diese zeigt, dass das Produkt den Anforderungen der PSA-Verordnung EU 2016/425 entspricht. Diese Verordnung schreibt eine regelmäßige Überprüfung aller PSAgA vor, und zwar mindestens alle 12 Monate. Die PSAgA-Überprüfung darf dabei nur von einem zertifizierten Gutachter erfolgen. Der Zweck dieser Überprüfungen ist natürlich, eventuelle Schäden bei Ausrüstungsgegenständen zu erkennen, die zu einer gefährlichen Situation für euch führen könnte.

Nicht zuletzt gibt es für die PSAgA eine vom Hersteller festgelegte Lebensdauer, das heißt nach einer bestimmten Zeit sind wir - selbst wenn das Material noch tiptop wäre - gar nicht mehr berechtigt, es an euch auszugeben. Damit die PSAgA all diesen Überprüfungen standhält, muss das Material natürlich auch regelmäßig gewartet werden. Das reicht von der Reinigung und Pflege der Ausrüstungsgegenstände mit geeigneten Mitteln bis zur korrekten Lagerung. Zusätzlich zur PSAgA-Prüfung muss selbstverständlich eine gründliche Überprüfung durch uns auch vor jeder Ausgabe des Materials an euch erfolgen und natürlich auch nach jedem Gebrauch. Gibt es Verschleiß? Sind irgendwelche Teile beschädigt?

Ihr seht: Neben der fachkundigen Betreuung durch Guides steckt auch beim Material jede Menge Know-How dahinter. Einfach nur kaufen, ausgeben und dann „unendlich“ oft nutzen wäre nicht im Interesse eurer Sicherheit. Wir gewährleisten, dass ihr euch jederzeit beruhigt „in die Seile hängen könnt“.